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   VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15   

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VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15 (https://dejure.org/2016,58232)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.05.2016 - 5 A 555/15 (https://dejure.org/2016,58232)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 5 A 555/15 (https://dejure.org/2016,58232)
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  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15
    Sie behält vielmehr für den von ihr erfassten Zeitraum ihre Bedeutung; diese wird allerdings dadurch gemindert, dass die nachfolgende Regelbeurteilung den zeitlichen Rahmen erweitert und damit die unmittelbare Vergleichbarkeit aller zum Stichtag beurteilten Beamten herstellt (Urteil vom 18.07.2001 - 2 C 41/00 - juris).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15
    Ist nämlich ein Beamter während des Beurteilungszeitraums befördert worden, so sind im Rahmen der dienstlichen Beurteilung sämtliche vom Beamten während dieses Zeitraums erbrachten Leistungen am Maßstab der Anforderungen des am Beurteilungsstichtag innegehabten Amtes zu würdigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 2 C 37.91 - juris).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.08

    Dienstliche Beurteilung; Quote; Quotierung; Richtwerte; Herabsetzung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15
    Soweit der Dienstherr - wie hier - Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (siehe etwa: BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 A 7.08 - juris).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15
    Die dienstliche Beurteilung dient deshalb vor allem zur Klärung einer "Wettbewerbssituation" der für die Besetzung von Dienstposten oder für Beförderungen möglicherweise in Betracht kommenden Beamten (st. Rspr., z.B. BVerwG, Urteil vom 16.06.1980 - 2 C 13/79 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15
    Dementsprechend ist für ihn nicht nur ein höherer Maßstab anzulegen, sondern auch eine andere Vergleichsgruppe in den Blick zu nehmen, die überwiegend aus im Beförderungsamt schon erfahreneren, leistungsstärkeren Beamten bestehen wird (hierzu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2000 - 10 A 11056/00 - juris).
  • VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12

    Berücksichtigung von Befähigungsbeurteilungen bei Beförderungsentscheidungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15
    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 02.06.2012 (5 B 246/12 - juris) festgestellt, dass Anlassbeurteilungen - im Gegensatz zu Beurteilungsbeiträgen - ohne inhaltliche Änderung als konstanter Faktor in die ihnen nachfolgende Regelbeurteilung Eingang finden müssen.
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